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NATURKINDERGARTEN RICKERT

Aufnahme in den Naturkindergarten

Anmeldezeitraum

Das Anmeldeverfahren zur Aufnahme von Kindern in den Naturkindergarten findet in der Zeit vom 1. Januar bis zum 31. März des jeweiligen Jahres statt. Anmeldungen außerhalb dieses Zeitraums finden keine Berücksichtigung. Aufgenommen werden nur Kinder, die zum Beginn des neuen Kindergartenjahres am 1. August 3 Jahre oder älter sind.

 

Anmeldeverfahren

Für die Anmeldung verwenden Sie bitte den vom Trägerverein zur Verfügung gestellten Vordruck.

Die Aufnahme in die Anmeldeliste für das aktuelle Kindergartenjahr kann zunächst auf einem vereinfachten Anmeldebogen beantragt werden. Im Falle einer Zusage für die Aufnahme zum 1. August senden Sie bitte den vollständig ausgefüllten Aufnahmeantrag bis zum 15. April an die in dem Antrag angegebene Anschrift des Trägervereins. Sollten die Unterlagen binnen dieser Frist nicht eingehen, wird der Platz dem nächsten Interessenten angeboten.

Alle Anträge liegen selbstverständlich auch im Naturkindergarten aus, und können dort während der Öffnungszeiten abgeholt werden.

Die für den Besuch des Kindergartens notwendige Mitgliedschaft der Erziehungsberechtigten im Trägerverein kann von der tatsächlichen Aufnahme des Kindes abhängig gemacht werden.

Die Aufnahme von Kindern ist durch die Zahl der verfügbaren Plätze begrenzt. Übersteigt die Zahl der Aufnahmeanträge die der verfügbaren Plätze, entscheidet der Träger der Einrichtung über die Vergabe.

Vor der Aufnahme auswärtiger Kinder ist von den Personensorgeberechtigten eine Bestätigung der Wohnsitzgemeinde vorzulegen, wonach diese gemäß §25a Kindertagesstättengesetz SH einen Kostenausgleich für das Kind zahlt.

 

Bitte beachten

Kinder, die eine körperlich, geistige oder seelische Behinderung haben, können den Kindergarten besuchen, wenn ihren Bedürfnissen innerhalb der Einrichtung hinreichend Rechnung getragen werden kann.

Jedes Kind muss vor der Aufnahme in den Naturkindergarten ärztlich untersucht werden. Die Bescheinigung ist bei der Aufnahme vorzulegen. Besondere Krankheiten wie z.B. Allergien, sind im Rahmen der Anmeldung mitzuteilen. Eine Tetanus-Impfung wird dringend empfohlen.

Die Personensorgeberechtigten verpflichten sich, dem Träger für das Betreuungsverhältnis maßgebliche Änderungen, insbesondere Anschriften und Telefonnummern, unverzüglich mitzuteilen, um bei plötzlicher Krankheit des Kindes oder in anderen Notfällen erreichbar zu sein.

 

Sollte es zum Anmeldeverfahren Fragen, stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung. Bitte rufen Sie uns an oder schicken uns eine Email.